Wildankauf

Ihr Wild in guten Händen: Zuverlässige Abnahme zu angemessenen Preisen

Wir kaufen sauber gestrecktes WIld

Faire Preise und zuverlässige Abnahme

Mit Verantwortung und Weitblick verarbeiten wir in unserer Wildfleischerei auf Schloss Eichicht Wild auf traditionelle Art und Weise zu hochwertigen Wildspezialitäten. Dazu kaufen wir in der Jagdsaison saubere, einwandfreie Wildtiere an (geringelt), gestreckt nach höchsten Werten. Wir verstehen uns als verlässlicher Partner für Konsumentinnen und Konsumenten sowie Jägerinnen und Jäger, die unsere Philosophie schätzen und leben.

Inmitten der Region Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale, befindet sich unsere 2022 in Betrieb genommene, höchsten Maßstäben entsprechende Wildmetzgerei direkt auf dem Schlossgelände in Eichicht, in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserem Hofladen und unserer Jagdschule. Als regionaler, EU zugelassener Betrieb für Wildbret, sind wir an einer langfristigen Kooperationen mit Jägerinnen und Jägern aus Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern interessiert.

Vorraussetzungen

Für den Wildanakauf

Nachweis der Jägerin bzw. des Jägers über die Schulung zur Kundigen Person*.

Seit dem 01.01.2006 ist der Nachweis Kundige Person* mit Erlangen des Jagdscheins erfüllt.

Kein Ankauf von Gatterwild. Kein Ankauf von Wild von Drückjagden.

Kein Ankauf von rauschigem oder brunftigem Wild.

Das Wild ist sofort nach der Erlegung gemäß den Vorschriften zu versorgen und so zu transportieren, dass eine Verschmutzung ausgeschlossen ist.

Aktuelle Preisliste Wildankaufspreise Schloss Eichicht

Hier findest du unsere vollständigen Ankaufbedingungen und Ankaufspreise Stand 10/2022

Der Download erfolgt als PDF Datei.

Kontakt


Hier finden Sie uns

Die Wildannahme erfolgt nach vorheriger telefonischer Absprache direkt an unsere

Metzgerei von Montag bis inkl. Donnerstag.

Kaufm. Fragen Max Buchholz: 0171/5601689

Wildanlieferung Leander Wundrak: 0171/4333357

Schloßstr. 1, 07338 Kaulsdorf OT Eichicht

* Voraussetzung für die nachfolgende Regelung: Die Ausbildung zum Jäger und die abschließende Prüfung wurden in Thüringen absolviert. Als kundige Person gemäß Anhang III (Besondere Anforderungen), Abschnitt IV (Fleisch von frei lebendem Wild), Kapitel I (Ausbildung von Jägern in Gesundheits- und Hygienefragen) der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs in Verbindung mit § 4 (Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild) des Artikels 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 8. August 2007 (Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung – Tier-LMHV.